Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
STENOVIS FlexCo
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der
STENOVIS FlexCo
Kernstockstraße 4
8243 Pinggau
Österreich
(nachfolgend „STENOVIS“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) bzw. des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn STENOVIS deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungsumfang
2.1 STENOVIS erbringt technische Beratungs-, Ingenieur- und Managementleistungen insbesondere in den Bereichen:
Energieeffizienz und Dekarbonisierung industrieller Prozesse
CO₂-Reduktionsstrategien und Technologie-Roadmaps
Machbarkeitsstudien und technische Bewertungen
Simulation, Modellierung und digitale Zwillinge
Mess- und Analysekonzepte
Prozessoptimierung und technische Unternehmensberatung
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftragsschreiben oder Projektvertrag.
2.3 STENOVIS schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder energetischen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Insbesondere stellen Prognosen, Simulationsergebnisse, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Optimierungen keine Garantie für tatsächlich eintretende Ergebnisse dar.
3. Angebot und Auftragserteilung
3.1 Angebote von STENOVIS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder schriftliche Auftragsbestätigung durch STENOVIS zustande.
3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, STENOVIS alle für die Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten.
4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Technische Modelle, Simulationen und Berechnungen
5.1 Digitale Modelle, Simulationen und Berechnungen von STENOVIS dienen der technischen Analyse, Entscheidungsunterstützung und Bewertung möglicher Maßnahmen.
5.2 Ergebnisse basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten, Annahmen und Modellparametern.
5.3 Die Übertragbarkeit von Simulationsergebnissen auf reale Anlagen setzt voraus, dass Modellannahmen, Randbedingungen und Eingangsdaten ausreichend genau mit der Realität übereinstimmen.
5.4 STENOVIS übernimmt keine Gewähr dafür, dass Simulationen oder Modelle sämtliche realen Betriebszustände abbilden.
6. Daten, Methoden und geistiges Eigentum
6.1 Sämtliche von STENOVIS entwickelten Methoden, Berechnungsmodelle, Softwarelösungen, Datenbanken, Templates, Bewertungsverfahren und sonstigen Werkzeuge bleiben geistiges Eigentum von STENOVIS.
6.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind.
6.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von STENOVIS-Methoden, Modellen oder Werkzeugen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.4 Projektbezogene Ergebnisse dürfen vom Auftraggeber intern genutzt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
7.2 Die Verpflichtung gilt insbesondere für technische Daten, Prozessinformationen, Betriebsdaten, Geschäftsstrategien und Know-how.
7.3 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8. Honorar und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot von STENOVIS.
8.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist STENOVIS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
8.4 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.
9. Termine und Verzögerungen
9.1 Vereinbarte Termine gelten nur, sofern der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
9.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von STENOVIS verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
10. Haftung
10.1 STENOVIS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
10.4 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden.
10.5 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für technische, wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Leistungen von STENOVIS getroffen werden.
11. Gewährleistung
11.1 STENOVIS gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
11.2 Beanstandungen sind unverzüglich nach Erkennen schriftlich mitzuteilen.
11.3 Eine Gewährleistung für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Energieeinsparungen, CO₂-Reduktionen oder Investitionsentscheidungen wird ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Beendigung des Vertrags
12.1 Eine Kündigung laufender Projekte ist nur aus wichtigem Grund möglich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu vergüten.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
13.4 Gerichtsstand für Unternehmergeschäfte ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von STENOVIS, soweit gesetzlich zulässig.
STENOVIS FlexCo
Kernstockstraße 4
8243 Pinggau
Österreich